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Atlas Inkasso Büro Brüssel

Risikoscore_02

Besonderheiten der Verjährung in Belgien

Die Verjährung ist in Belgien geregelt in den Art. 2219 ff. Code civil (Cc), die Verjährungsfristen insbesondere in den Art. 2262 ff. Cc. Diese Vorschriften wurden durch das Gesetz vom 10.6.1998 (Loi modifiant certaines dispositions en matière de prescription), veröffentlicht im Moniteur Belge vom 17.7.1998 und in Kraft getreten am 27.7.1998, grundlegend geändert. Die Möglichkeit einer Verlängerung der gesetzlichen Frist besteht nicht. Klauseln, die die gesetzlichen Fristen verkürzen, werden von der Rechtsprechung anerkannt.

1. Allgemeine Frist

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 30 bzw. 10 Jahre, je nachdem, ob es sich um eine action réelle oder eine action personelle handelt (Art. 2262, 2262bis Cc):

– Action réelle: Geltendmachung eines dinglichen Rechts
– Action personelle: Geltendmachung eines persönlichen Forderungsrechts

2. Besondere Fristen

In zehn Jahren verjähren Actions personelles, d.h. Ansprüche auf die Leistung einer anderen Person (vertragliche und außervertragliche – siehe auch oben: 20-Jahres-Frist und unten: Fünf-Jahres-Frist – persönliche Forderungen), Art. 2262 bis § 1 Abs. 1 Cc; hierzu zählen Ansprüche aus Warenlieferungen und Gelddarlehen zwischen Gewerbetreibenden, Forderungen unter Nichtkaufleuten, Forderungen von Nichtkaufleuten gegen Kaufleute.

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzten. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.