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Island

Atlas Inkasso Büro Reykjavik

Risikoscore_03

Besonderheiten in Island

Eine Wirkungserstreckung von ausländischen Schiedssprüchen ist in Island nur möglich, wenn ein Staatsvertrag vorliegt. Da eine solche staatsvertragliche Regelung in Island nicht vorliegt, können deutsche Schiedssprüche nicht anerkannt werden und und sind damit nicht vollstreckbar.

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.