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Kanada

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Risikoscore_02

Besonderheiten der Verjährung in Kanada

Die Verjährungsfrist in Kanada liegt grundsätzlich bei vier Jahren, besitzt nach Art. 8, 22 Abs. 2 eine Verlängerungsoption und darf zehn Jahre nicht überschreiten (Art. 23). Kanada ist bislang noch nicht Teil des UN-Verjährungsübereinkommens in der Fassung des Änderungsprotokolls von 1980, allerdings soll eine entsprechende Ratifizierung in absehbarer Zeit stattfinden.

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzten. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.