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Risikoscore_03

Besonderheiten der Verjährung in Mexiko

Für das Zivilrecht gelten für jeden der 32 mexikanischen Bundesstaaten eigenen Zivilgesetzbücher, für das Handelsrecht gilt bundesweit einheitlich das Handelsgesetzbuch (Código de Comercio.) Im Folgenden wird nur die Rechtslage des Distrito Federal (México D.F., Mexico City) dargestellt. Die anderen Gesetzbücher weichen von ihm nur in Einzelfragen ab.

1. Allgemeine Frist

Die allgemeine Verjährungsfrist für zivil- (Art. 1159 Cc) und handelsrechtliche (Art. 1047 Código de Comercio, veröffentlicht im Diario Oficial de la Federación vom 7. bis 13.12.1889; mehrfach geändert; CCom) Ansprüche beträgt zehn Jahre von dem Zeitpunkt an gerechnet, ab dem der Anspruch geltend gemacht werden konnte.

2. Besondere Verjährungsfristen

In zwei Jahren verjähren:

  • Ansprüche der Kauleute auf den Kaufpreis für Waren, die an Privatpersonen (personas que no fueren revendedoras) verkauft wurden, gerechnet vom Tag der Übergabe an (Art. 11161 Ziff. 2 Cc);

In einem Jahr verjähren:

  • Ansprüche, die entstanden sind aus Dienstleistungen, Werken, Bereitstellungen und Lieferungen von Gegenständen oder Geld für den Bau, die Ausbesserung, Ausrüstung oder Verproviantierung von Schiffen oder den Unterhalt der Mannschaft (Art. 1043 Ziff. 6 Ccom);

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.