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Polen

Atlas Inkasso Büro Warschau

Risikoscore_03

Besonderheiten der Verjährung in Polen

In Polen bildet das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom April 1964 die Rechtsgrundlage für die Verjährungsvorschriften. Speziell im Art. 117 bis 125 finden sich hierzu die entsprechenden Gesetze und Vorschriften. Außerdem bietet auch das Handelsgesetzbuch (HGB) vom Juni 1934 die Möglichkeit, die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Verjährung nachzulesen.

Allgemeine Frist

In Polen liegt die allgemeine Verjährungsfrist bei zehn Jahren. Bei Ansprüchen, die periodisch erbracht werden oder im Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit stehen, beträgt die Verjährung drei Jahre (Art. 118 ZGB).

Unterbrechung der Verjährung

Die Verjährung wird unterbrochen

  • wenn die Person, gegen die der Anspruch besteht, den Anspruch anerkennt.

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.