Polen
Atlas Inkasso Büro Warschau
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In Polen bildet das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom April 1964 die Rechtsgrundlage für die Verjährungsvorschriften. Speziell im Art. 117 bis 125 finden sich hierzu die entsprechenden Gesetze und Vorschriften. Außerdem bietet auch das Handelsgesetzbuch (HGB) vom Juni 1934 die Möglichkeit, die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Verjährung nachzulesen.
In Polen liegt die allgemeine Verjährungsfrist bei zehn Jahren. Bei Ansprüchen, die periodisch erbracht werden oder im Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit stehen, beträgt die Verjährung drei Jahre (Art. 118 ZGB).
Die Verjährung wird unterbrochen
Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.