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Atlas Inkasso Büro Belgrad

Risikoscore_04

Besonderheiten für das Forderungsmanagement

Das Gesetz zur Lösung von Gesetzeskonflikten mit den Bestimmungen anderer Länder gibt die Möglichkeit, eine ausländische Gesetzesordnung zur Anwendung auf ihren Vertrag zu wählen.

Ein der grössten Bemerkungen der Rechtslehre  ist, dass bei den ausländischen Streitigkeiten  einfach die einheimischen Kollisionsnormen über Anwendung vom ausländischen Recht ignoriert werden, es kommt öfters zu einer Routineanwendung vom einheimischen Recht bei Auslandsstreitigkeiten. So wird eine gesetzlich definierte Rechtssicherheit der Parteien gestört, indem das Gericht das massgebliche Recht nicht anwendet.

Es muss ein in Serbien zugelassener Rechtsanwalt  eingeschaltet werden. Mit einer längeren Verfahrensdauer ist zu rechnen. Durchschnittseinkommen liegen etwa bei EUR 400.- . Zwangvollstreckungen in größerem Umfang sind daraus in der Regel nicht realisierbar. Von Bedeutung ist auch der Wohnort des Schuldners: in entlegenen ländlichen Teilen ist der Zugriff der Behörden nicht immer gewährleistet.

Deutsche Schiedssprüche sind in Serbien aufgrund des New Yorker Abkommens unter Einhaltung bestimmter Voraussetzung vollstreckbar. Ratifizierung erfolgte 1992. Voraussetzung: ein vollstreckbarer Titel des örtlich zuständigen Gerichts in Serbien, Grundsatz: Der vollstreckbare Titel wird durch Klage am örtlich zuständigen Gericht erlangt.

Ausnahme:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Anerkennung eines bereits vorliegenden vollstreckbaren Titels eines deutschen Gerichts durch das serbische Gericht möglich. Die Voraussetzungen für dieses Verfahren sind im Kollisionsrecht geregelt ( Art.86 bis 96, deutsche Fassung s. Zeitschrift „IPRax“, Ausgabe 1/1983. Für Unterhaltsforderungen gelten die Verfahrenbestimmungen des UN-Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (BGBl. 1959 II).
Versäumnisurteile: können nur anerkannt werden, wenn dem beklagten die Ladung, die Klage oder der Beschluss über den Verfahrensantrag persönlich zugestellt wurde.
Allgemeines: Hindernisse materieller oder formrechtlicher Art für ausländische Gläubiger bestehen nicht.
Es muss ein in Serbien zugelassener Rechtsanwalt  eingeschaltet werden. Mit einer längeren Verfahrensdauer ist zu rechnen.
Die Erfolgsaussichten im Einzelfall vermag das Delegiertenbüro nicht zu beurteilen. Entscheidend ist die wirtschaftliche Situation des Schuldners. Der Gegenwert des serbischen Monatsdurchschnittsgehalts liegt bei 400,00 €. Zwangvollstreckungen in größerem Umfang sind daraus in der Regel nicht realisierbar. Von Bedeutung ist auch der Wohnort des Schuldners: in entlegenen ländlichen Teilen ist der Zugriff der Behörden nicht immer gewährleistet.

Hinweise zum Kosovo:

Für das Gebiet Kosovo kann das Delegiertenbüro Belgrad keine Hinweise geben, das Kosovo unter der UN-Verwaltung steht. Über die rechtliche Situation bzw. die Voraussetzungen zur Durchsetzung rechtlicher Forderungen gegen im Kosovo lebende Schuldner liegen keine Informationen vor.

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.