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Thailand

Atlas Inkasso Büro Bangkok

Risikoscore_04

Besonderheiten

Thailand ist Mitgliedstaat des UN-Übereinkommens von 1958.

In der Vergangenheit gab es einige Diskussionen darüber, ob die Konvention in Thailand anwendbar sei. Die Gründe für die Zweifel lagen dabei am Fehlen eines speziellen Übernahmegesetzes. Die thailändische Regierung, bzw. deren oberster Gerichtshof hat diese Zweifel mittlerweile ausgeräumt und die Konvention als anwendbar erklärt.

Bei der Wirkungserstreckung muss jedoch beachtet werden, dass diese in einem gerichtlichen Verfahren im Gericht 1. Instanz von Statten geht. Nicht zulässig ist dabei allerdings eine „révision au fond“.

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.