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Venezuela

Atlas Inkasso Büro Caracas

Risikoscore_06

Besonderheiten für das Forderungsmanagement

Venezuela besteht aus 23 Einzelstaaten, dem Hauptstadtbezirk (Distrito Capital) und den sog. abhängigen Gebieten (Dependencias) in seiner Inselwelt. Der Staat zählt zu den Ländern, die sich dem Beispiel des französischen Rechtes angeschlossen haben. Allerdings hat das Land den französischen „Code Civil“ nicht ungeprüft einfach übernommen, sondern durchaus eigenständige Lösungen eingeführt, die dem französischen Recht unbekannt sind.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG/Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist in Venezuela bislang nicht in Kraft getreten.

Weitere Informationen

Zwischen Venezuela und Deutschland besteht kein Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Zivilurteilen. Ausländische Urteile können in dem Land nur vollstreckt werden, wenn sein Oberster Gerichtshof eine Vollstreckbarkeitserklärung erteilt hat. Hierbei richtet er insbesondere sein Augenmerk auf die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu dem Herkunftsland, aus dem das ihm vorgelegte Urteil stammt, auf die Zuständigkeit des ausländischen Gerichtes nach venezolanischem Recht, auf eine ordnungsgemäße Ladung der Parteien im ausländischen Prozess, auf eine tatsächlich erfolgte Gewährung rechtlichen Gehörs ebenda und die Wahrung des „ordre public“, wobei dieser nach venezolanischer Vorstellung ausgelegt wird.

Venezuela gehört dem Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen an. Zudem ist es dem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 29.9.1994 beigetreten Weiterhin ist es Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen vom 10.6.1958 sowie der interamerikanischen Konvention über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit von 1975 (Panamaübereinkunft). Als neues Mitglied des Mercosur wird es baldigst dessen Schieds-, Rechtshilfe- und Vollstreckungsabkommen gelten lassen.

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.