Chile
Atlas Inkasso Büro Santiago de Chile
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Die Verjährungsvorschriften finden sich in Chile hauptsächlich im Código civil. (Cc) und hier in den Art. 2492-2524 Cc, vereinzelt auch im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio; CCom) und weiteren spezialgesetzlichen Vorschriften.
Wenn Sie mehr über die Verjährungsvorschriften in Chile erfahren möchten, so erhalten Sie weitere Informationen hauptsächlich im Código civil. (Cc). Außerdem werden Sie ebenfalls im chilenischen Handelsgesetz (Código de Comercio; CCom) und in speziellen gesetzlichen Vorschriften fündig.
Die Verjährungsfrist beträgt fünf, für Vollstreckungsverfahren (acción ejecutiva) drei Jahre (Art2515 abs. 1 CC). Nach den drei Jahren wandeln sich Vollstreckungsmaßnahmen (= Ansprüche aus Vollstreckungstiteln) in gewöhnliche Ansprüche um und verjähren als solche nach weiteren zwei Jahren (Art 2515 Abs. 2 Cc).
In Chile beträgt die allgemeine Verjährungsfrist fünf Jahre und für Vollstreckungsverfahren (acción ejecutiva) drei Jahre (Art. 2515 Abs. 1 CC). Nach Ablauf der drei Jahre werden Vollstreckungsmaßnahmen, also Ansprüche aus vollstreckbaren Titeln, in gewöhnliche Ansprüche gewandelt. Diese verjähren anschließend nach zwei weiteren Jahren (Art. 2515 Abs. 2 Cc).
In einem Jahr verjähren
– Ansprüche von Kaufleuten, Lieferanten und Handwerkern des Einzelhandels auf Zahlung des Preises (= Geschäfte des täglichen Lebens; Art. 2522 Abs. 1 Cc);
Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.