Frankreich
Atlas Inkasso Büro Paris
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In Frankreich gibt es verschiedene Verjährungsfristen je nach Art des Anspruchs. Hier sind die wichtigsten Verjährungsfristen im Überblick:
Die allgemeine Verjährungsfrist für vertragliche und außervertragliche Ansprüche beträgt in Frankreich 5 Jahre. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Anspruchsteller von den Tatsachen Kenntnis erlangt, die seinen Anspruch begründen.
Die Regelung ist im Artikel 2224 des Code civil (Zivilgesetzbuch) festgelegt.
20 Jahre: Immobilienansprüche wie z.B. die Eigentumsrechte an Grundstücken verjähren nach 20 Jahren.
10 Jahre: Bauwerksmängel, die nach der Abnahme auftreten, unterliegen einer zehnjährigen Verjährungsfrist (décennale) gemäß Artikel 1792 ff. Code civil.
2 Jahre: Versicherungsansprüche verjähren in der Regel nach zwei Jahren gemäß dem französischen Versicherungsvertragsrecht.
1 Jahr: Für Ansprüche aus dem Transportrecht, insbesondere bei Verlust oder Beschädigung von Gütern, gilt eine einjährige Verjährungsfrist.
Die Verjährung kann durch gerichtliche Maßnahmen, Anerkennung der Schuld durch den Schuldner oder eine Verhandlung zwischen den Parteien unterbrochen werden.
Zudem gibt es Hemmungsgründe, wie z.B. wenn der Gläubiger minderjährig ist oder aus rechtlichen Gründen verhindert ist, seinen Anspruch geltend zu machen.
Für Straftaten gelten unterschiedliche Verjährungsfristen:
20 Jahre für Verbrechen (z.B. Totschlag),
6 Jahre für Vergehen (z.B. Diebstahl),
1 Jahr für Ordnungswidrigkeiten.
In Fällen schwerer Straftaten, wie Mord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gibt es in Frankreich jedoch keine Verjährung.
Bei Ansprüchen aus Verbrauchergeschäften gilt ebenfalls die allgemeine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Dies umfasst die meisten Forderungen aus Verträgen, die Verbraucher betreffen, wie z.B. Kaufverträge und Dienstleistungen.
Die Verjährungsfristen können in der Praxis kompliziert sein und sind teils mit vielen Ausnahmen und Besonderheiten verbunden.
Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.