Italien
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Die Verjährung in Italien („prescrizione“) regelt, wie in vielen Rechtssystemen, den Zeitraum, innerhalb dessen Ansprüche oder Straftaten geltend gemacht werden können. Sie betrifft das Zivilrecht und das Strafrecht gleichermaßen, wobei die Fristen je nach Art des Anspruchs oder der Straftat variieren.
Zivilrechtliche Verjährung
In Italien unterliegen zivilrechtliche Forderungen und Ansprüche bestimmten Verjährungsfristen, die im italienischen Zivilgesetzbuch (Codice Civile) geregelt sind:
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre (Art. 2946 Codice Civile). Sie gilt für die meisten Forderungen und Ansprüche, sofern keine spezifischen Fristen vorgesehen sind.
Forderungen aus periodischen Leistungen (z. B. Mieten, Löhne) verjähren nach 5 Jahren.
Entschädigungsansprüche aus unerlaubten Handlungen (z. B. Schadensersatz aus Delikten) verjähren in der Regel nach 5 Jahren (Art. 2947 Codice Civile).
Ansprüche aus Arbeitsverträgen verjähren ebenfalls nach 5 Jahren.
Arzt- und Anwaltshonorare verjähren nach 3 Jahren (Art. 2956 Codice Civile).
Bei der sog. vermuteten Verjährung (prescrizione presuntiva; Art. 2954 – 2961 C.c.) wird das Erlöschen der Ansprüche widerlegbar vermutet, – sie ist also kein echter Verjährungstatbestand. Sie tritt im gegebenen Fall bereits vor Ablauf der ansonsten für den Anspruch maßgeblichen Verjährungsfrist ein und bezieht sich auf Rechtsbeziehungen, die sich zwischen den Parteien grundsätzlich ohne besondere Förmlichkeiten abwickeln.
In einem Jahr verjähren
Ansprüche der Kaufleute auf den Preis für Waren, die sie an Personen verkauft haben, die keinen Handel treiben (d.h. Ansprüche der Kaufleute aus Warenlieferungen an Nichtkaufleute/Verbraucher (diritto dei commer-cianti per il prezzo delle merci vendute a chi non ne fa commercio; Art. 2955 Ziff 5 C.c.).
Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entsteht. Sie kann durch bestimmte Handlungen unterbrochen werden, z. B. durch eine Mahnung des Gläubigers oder eine Klageeinreichung. Nach einer Unterbrechung beginnt die Frist neu zu laufen.
Strafrechtliche Verjährung
Auch im Strafrecht gibt es Verjährungsfristen für die Verfolgung von Straftaten, die im italienischen Strafgesetzbuch (Codice Penale) geregelt sind. Die Verjährung im Strafrecht hängt von der Schwere der Straftat und den verhängten Strafen ab:
1. Verjährung abhängig von der Höchststrafe: Die Verjährungsfrist richtet sich häufig nach der Höchststrafe, die für eine bestimmte Tat im Gesetz vorgesehen ist. In vielen Fällen beträgt die Frist das Doppelte der vorgesehenen Höchststrafe, jedoch höchstens 20 Jahre.
2. Verjährung bei schwereren Straftaten: Für besonders schwere Straftaten wie Mord und terroristische Anschläge gelten in Italien längere Verjährungsfristen oder gar keine Verjährung.
3. Unterbrechung und Aussetzung der Verjährung: Die Verjährungsfrist kann durch bestimmte Verfahrenshandlungen unterbrochen werden, etwa durch die Anklageerhebung. In diesem Fall beginnt die Frist von Neuem. Die Frist kann auch ausgesetzt werden, wenn etwa ein Verfahren wegen wichtiger Hindernisse pausiert wird.
4. Kürzung der Verjährung durch Reformen: Durch Reformen, wie zuletzt durch die Reform von 2020 (Gesetz „Spazzacorrotti“) und 2021, wurden die Verjährungsregeln, besonders für Korruptions- und Missbrauchsdelikte, angepasst und teilweise verlängert. Diese Reformen hatten zum Ziel, die Strafverfolgung zu verbessern und Verzögerungstaktiken einzuschränken.
Besonderheiten und aktuelle Entwicklungen
In Italien hat das Thema Verjährung vor allem in den letzten Jahren hohe politische und juristische Aufmerksamkeit erlangt. Ein häufig diskutiertes Thema ist die „Flucht in die Verjährung“: In vielen Fällen wurden Strafverfahren durch Verjährungsfristen beendet, bevor ein Urteil gefällt werden konnte. Diese Problematik führte zur Diskussion, die strafrechtlichen Verjährungsfristen weiter zu straffen und die Unterbrechung der Fristen zu erschweren.
Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.