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Litauen

Atlas Inkasso Büro Vilnius

Risikoscore_03

Besonderheiten für das Forderungsmanagement

Die Republik Litauen erklärt nach Artikel 96 und 12 des Übereinkommens, dass die Bestimmungen von Artikel 11 und 29 oder II. Teil des Übereinkommens nicht gelten, wenn eine Partei innerhalb der Republik Litauen niedergelassen ist. Anwendung findet dies für den Abschluss eines Kaufvertrages, dessen Änderungen, Aufhebung oder Annahme.

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.