Marokko
Atlas Inkasso Büro Rabat
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Marokko ist Mitgliedstaat des UN-Übereinkommens von 1958.
In Marokko erfolgt die Wirkungserstreckung von ausländischen Schiedssprüchen in einem gerichtlichen Exequaturverfahren. Wie bei der Exequierung von Zivilurteilen aus dem Ausland, ist auch hier der tribunal de première instance zuständig.
Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzten. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.