Mexiko
Atlas Inkasso Büro Mexiko City
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Für das Zivilrecht gelten für jeden der 32 mexikanischen Bundesstaaten eigenen Zivilgesetzbücher, für das Handelsrecht gilt bundesweit einheitlich das Handelsgesetzbuch (Código de Comercio.) Im Folgenden wird nur die Rechtslage des Distrito Federal (México D.F., Mexico City) dargestellt. Die anderen Gesetzbücher weichen von ihm nur in Einzelfragen ab.
Die allgemeine Verjährungsfrist für zivil- (Art. 1159 Cc) und handelsrechtliche (Art. 1047 Código de Comercio, veröffentlicht im Diario Oficial de la Federación vom 7. bis 13.12.1889; mehrfach geändert; CCom) Ansprüche beträgt zehn Jahre von dem Zeitpunkt an gerechnet, ab dem der Anspruch geltend gemacht werden konnte.
In zwei Jahren verjähren:
In einem Jahr verjähren:
Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.