Paraguay
Atlas Inkasso Büro Asunción
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Die Verjährungsfrist in Paraguay liegt grundsätzlich bei vier Jahren, besitzt nach Art. 8, 22 Abs. 2 eine Verlängerungsoption und darf zehn Jahre nicht überschreiten (Art. 23). Paraguay ist Teil des UN-Verjährungsübereinkommen in der Fassung des Änderungsprotokolls von 1980 und ist am 13.01.2006 ratifiziert worden. In Kraft getreten ist das Übereinkommen für Paraguay am 01.02.2007.
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