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Paraguay

Atlas Inkasso Büro Asunción

Risikoscore_06

Besonderheiten in Paraguay

 

Die Verjährungsfrist in Paraguay liegt grundsätzlich bei vier Jahren, besitzt nach Art. 8, 22 Abs. 2 eine Verlängerungsoption und darf zehn Jahre nicht überschreiten (Art. 23). Paraguay ist Teil des UN-Verjährungsübereinkommen in der Fassung des Änderungsprotokolls von 1980 und ist am 13.01.2006 ratifiziert worden. In Kraft getreten ist das Übereinkommen für Paraguay am 01.02.2007.

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.