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Atlas Inkasso Büro Lima

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Besonderheiten für das Forderungsmanagement

Deutsche Schiedssprüche können in Peru nach autonomem Recht sowohl anerkannt, als auch für vollstreckbar erklärt werden. Zudem ist das Land Peru Mitgliedstaat des UN-Übereinkommens von 1958.

Ebenso wie bei Verfahren von ausländischen Zivilurteilen, gelten auch bei der Wirkungserstreckung von ausländischen Schiedssprüchen die gleichen Voraussetzungen. Man spricht im Zusammenhang mit der peruanischen Vorgehensweise von einer elastischen Gegenseitigkeit, bei der die Wirkungserstreckung im selben Rahmen abläuft wie die von peruanischen Schiedssprüchen im Erststaat.

Wo die Vollstreckbarerklärung erfolgen soll, hängt davon ab, in welchem Sprengel der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Sie wird durch den Appelationsgerichtshof, welcher in Peru als Corte Superior bezeichnet wird, erteilt.

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.