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Risikoscore_04

Besonderheiten der Verjährung in Portugal

1. Allgemeine Frist

Die allgemeine Verjährungsfrist (prazo ordinário) beträgt 20 Jahre (Art. 309 CC). Darunter fallen z.B. Schadensersatzansprüche aus vertraglicher Haftung.

2. Besondere Fristen

  • Ansprüche auf Zahlung vertraglicher oder gesetzlicher Zinsen (juros con-vencionais ou legais) und auf Dividendenzahlungen der Gesellschaften (dividendos das sociedades), Art. 310 Buchst. d CC;
  • Ansprüche auf sonstige regelmäßig wiederkehrende Leistungen (quaisquer outras prestações periodicamente renováveis), Art. 310 Buchst. g CC.

In zwei Jahren verjähren

  • Ansprüche von Kaufleuten in Bezug auf verkaufte Gegenstände an jemanden, der kein Händler ist oder diese auch nicht für den Handel vorsieht (Os créditos dos comerciantes pelos objectos vendidos a quem não seja comerciante ou os não destine ao seu comércio; Art. 317 Buchst. b 1. Alt. CC) ebenso wie die Ansprüche derjenigen, die berufsmäßig ein Gewerbe ausüben, für die Lieferung der Waren oder Produkte, die Ausführung von Arbeiten und die Führung fremder Geschäfte (Art. 317 Buchst. b 2. Alt. CC);

In sechs Monaten verjähren

  • Gewährleistungsansprüche, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige (denúncia do defeito).

3. Beginn der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich an dem Tag zu laufen, ab dem das Recht geltend gemacht werden kann (O prazo da prescrição começa a correr quando o direito puder ser exercido; Art. 306 Abs. 1 1. Halbsatz CC).

4. Hemmung und Unterbrechung der Verjährung

  • wenn der Rechtsinhaber verhindert ist, sein Recht aufgrund von Täuschung des zur Leistung Verpflichteten auszuüben; die Verjährung wird dann in den letzten drei Monaten der Frist suspendiert (Se o titular não)

Die Verjährung wird unterbrochen

  • durch gerichtliche Vorladung oder Ankündigung einer Rechtshandlung, die die Absicht zur Ausübung des Rechts erkennen lässt (citação ou noti-ficação judicial de qualquer acto que exprima, directa ou indirectamente, a intenção de exercer o direito, seja qual for o processo a que o acto pertence e ainda que o tribunal seja incompetente; z.B. Klageerhebung; Art. 323 Abs. 1 CC);
  • durch Anerkenntnis seitens des Schuldners (reconhecimento do direito, efectuado perante o respectivo titular por aquele contra quem o direito pode ser exercido; Art. 325 CC).

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.