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Atlas Inkasso Büro Singapur

Risikoscore_03

Besonderheiten

Singapur ist Mitgliedstaat des UN-Übereinkommens aus dem Jahre 1958.

Gemäß dem “Arbitration (Foreign Awards) Act 1986” werden ausländische Schiedssprüche in Singapur anerkannt. Darin wurden sämtliche Regelungen zur Wirkungserstreckung aus dem UN-Übereinkommen von 1958 in das nationale Recht integriert. Die Zuständigkeit liegt hierbei beim High Court (eine Abteilung des Supreme Court of Singapur) und eine Revision au fond ist unzulässig.

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.