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Slowenien

Atlas Inkasso Büro Ljubljana

Risikoscore_03

Besonderheiten der Verjährung in Slowenien

Das jugoslawische Obligationengesetz, welches auch als Gesetz über Schuldverhältnisse bekannt ist, wurde von der slowenischen Regierung in der Fassung von 1989 ausdrücklich übernommen. Das Gesetz besagt, dass das Recht auf Erfüllung der Verpflichtung durch die Verjährung erlischt.

1. Allgemeine Frist

In der Slowakei verjähren Forderungen grundsätzlich nach fünf Jahren (Art. 371 OG).

2. Besondere Fristen

In drei Jahren verjähren

  • gegenseitige Forderungen von juristischen Personen aus Waren- und Dienstleistungsverträgen sowie Forderungen auf Ersatz von im Zusammenhang mit derartigen Verträgen entstandenen Ausgaben (Art. 374 OG); die Verjährung läuft für jede Warenlieferung, erbrachte Arbeit oder Leistung getrennt und zwar gerechnet von dem Tag, der auf das Erfüllungsdatum folgt.

3. Hemmung und Unterbrechung der Verjährung

Die Verjährung läuft nicht

  • während der ganzen Zeit, während der der Gläubiger wegen unüberwindlicher Hindernisse nicht in der Lage war, auf gerichtlichem Weg die Erfüllung der Verpflichtung zu fordern.

Die Verjährung wird unterbrochen,

  • wenn der Schuldner die Schuld anerkennt (Art. 387 OG) und zwar durch eine Erklärung gegenüber dem Schuldner, durch eine Zahlung, Zinszahlung, Stellung einer Sicherheit; die durch ein Anerkenntnis des Schuldners unterbrochene Verjährung beginnt seit dem Anerkenntnis erneut zu laufen; ist die Unterbrechung durch ein Schuldanerkenntnis des Schuldners eingetreten und haben sich Gläubiger und Schuldner geeinigt, den Grund oder den Gegenstand der Verpflichtung zu ersetzen, verjährt die neue Forderung nach der die Zeit, die für ihre Verjährung festgelegt ist. (Art. 393 OG);

Für die Unterbrechung der Verjährung ist es nicht ausreichend, dass der Gläubiger den Schuldner schriftlich oder mündlich auffordert, die Forderung zu erfüllen (Art 391 OG).

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.