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Risikoscore_02

Besonderheiten der Verjährung in den USA

Das UN-Übereinkommen vom 14.6.1974 über die Verjährungsfrist beim internationalen Warenkauf in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 11.4.1980 ist am 1.8.1988 in Kraft getreten (vgl. Art. 44 Abs. 1 des Übereinkommens i.V.m. Art. IX Abs. 1 des Protokolls). Die darin enthaltenen vereinheitlichten Regeln über die Verjährung sollen dazu dienen, die Entwicklung des Welthandels zu erleichtern und zu fördern. Die Verjährungsfrist beträgt danach grundsätzlich vier Jahre (mit Verlängerungsmöglich-keit; Art. 8, 22 Abs. 2) und darf zehn Jahre nicht überschreiten (Art. 23).

Das UN-Verjährungsübereinkommen in der Fassung des Änderungsprotokolls von 1980 ist für die USA am 01.12.1994 ratifiziert worden.

Einzelstaatliche Regelungen

Alabama

Rechtsgrundlage u. a. : Code of Alabama 1975, Title 6 Civil Practice, Chapter 2 Limitations of Actions

Allgemeine Frist
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 6 Jahre.

Besondere Fristen
In zehn Jahren verjähren
–    Klagen aus gesiegelten Schriftstücken oder Verträgen;

In sechs Jahren verjähren
–    Ansprüche aus schriftlichen, ungesiegelten Verträgen;
–    Klagen auf Rückzahlung einer Darlehenssumme;

Hemmung und Unterbrechung der Verjährung
Die Verjährung ist gehemmt, solange sich der Schuldner außerhalb des Staates Alabama aufhält. Durch Teilzahlung sowie durch ein unbedingtes schriftliches und unterschriebenes Leistungsversprechen wird die Verjährung unterbrochen. Ist der Klagegrund in einem anderen Staat entstanden und war die beklagte Partei zu diesem Zeitpunkt in dem anderen Staat ansässig, so steht, wenn die Klage nach dem Recht dieses anderen Staates verjährt ist, einer Klage in Alabama ebenfalls ein Hindernis der gleichen Art entgegen.

Kalifornien

Rechtsgrundlage u. a.: California Code of Civil Procedure, sec. 307 ff. (the time of commencing civil actions)

Allgemeine Frist
Die allgemeine Verjährungsfrist in Kalifornien beträgt vier Jahre.

Besondere Fristen
In sechs Jahren verjähren
–    Ansprüche aus Schuldscheinen, Schuldverschreibungen oder damit verbundenen Bezugsscheinen;

In vier Jahren verjähren
–    Ansprüche aus Verträgen, Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen, wenn diese in einer schriftlichen  Urkunde niedergelegt wurden, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt;

In zwei Jahren verjähren
–    Ansprüche aus formlosen Verträgen, einer Verbindlichkeit oder Zahlungsverpflichtung, soweit gesetzlich nicht anderes vorgesehen ist;

Hemmung und Unterbrechung der Verjährung
Die Verjährungsfrist ist gehemmt
–    während des Zeitraums, in dem sich der Beklagte außerhalb Kaliforniens aufhält;
–    durch Einwirkung einer einstweiligen Verfügung

Die Verjährungsfrist wird unterbrochen durch ein schriftliches, unterschriebenes Anerkenntnis des Schuldners.

Florida

Rechtsgrundlage u. a.: 1999 Florida Statutes, Title VIII, Limitations, Chapter 95 Limitations of Actions; Adverse Possession

Allgemeine Frist
Die allgemeine Frist beträgt 4 Jahre.

Besondere Fristen
In fünf Jahren verjähren
–    Klagen aus einem Vertrag, einer Verbindlichkeit oder einer Zahlungsverpflichtung, die schriftlich in einer Urkunde niedergelegt ist;

In vier Jahren verjähren
–    Klagen aus Vertrag, Verbindlichkeit oder Zahlungsverpflichtung, die nicht in einer Urkunde niedergelegt sind, einschließlich einer Klage aus Verkauf und Lieferung von Gütern, Waren;

In einem Jahr verjähren
–    Klagen auf Leistung einer Vertragsschuld

Hemmung und Unterbrechung der Verjährung
Ist der Klageanspruch in einem anderen US-Bundesstaat oder im Ausland entstanden, und ist nach dem Recht dieses Staates der Anspruch bereits verjährt, so kann eine Klage nicht aufrechterhalten werden. Die Verjährung ist gehemmt, wenn die zu verklagende Person sich außerhalb des Staates aufhält, wenn die zu verklagende Person sich unter falschem Namen innerhalb des Staates aufhält, so dass ihr die Klageschrift nicht zugestellt werden kann oder bei Zahlung eines Teils der Hauptsumme oder der Zinsen auf eine Schuldverschreibung oder Verpflichtung, die in einer geschriebenen Urkunde niedergelegt ist.

Idaho

Rechtsgrundlage u. a. Statutes of the state of Idaho, Title 5: proceedings in Civil Actions in Courts of Record, Chapter: Limitation of Actions.

Allgemein Frist
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre.

Besondere Fristen
In fünf Jahren verjähren
–    Ansprüche aus schriftlich fixierten Verträgen, Verbindlichkeiten oder Zahlungsverpflichtungen; nicht erfasst werden Klagen im Namen und zu Gunsten des Staates.

In vier Jahren verjähren
–    Ansprüche aus formlos geschlossenen Verträgen, Verbindlichkeiten oder Zahlungsverpflichtungen

Hemmung der Verjährung
Die Verjährung ist gehemmt, solange sich der Schuldner außerhalb des Staates Idaho aufhält.

Illinois

Rechtsgrundlage u. a. : Illinois Compiled Statutes, Chapter 735: Civil Procedure (735 ILCS 5), Article XIII Limitations

Allgemeine Frist
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre.

Besondere Fristen
In zehn Jahren verjähren
–    Ansprüche aus Schuldverschreibungen, Schuldscheinen, Wechseln, schriftlichen Leasingverträgen, schriftlichen Verträgen vorbehaltlich einer anderen Regelung im Uniform Commerical Code; wurde eine Zahlung oder ein neues Zahlungsversprechen schriftlich innerhalb oder nach der Zehnjahresfrist geleistet, so kann eine Klage noch innerhalb von zehn Jahren ab der Zahlung oder dem Zahlungsversprechen erhoben werden;

In fünf Jahren verjähren
–    Ansprüche formlos geschlossenen Verträgen (ausdrücklich oder stillschweigend) sowie Ansprüche aus Schiedssprüchen;
–    Ansprüche aus ausländischen Urteilen.

Hemmung und Unterbrechung der Verjährung
Solange sich der Schuldner außerhalb des Staates Illinois aufhält, ist die Verjährungsfrist gehemmt. Ist der Klageanspruch in einem anderen Bundesstaat oder im Ausland entstanden, kann die Klage nicht aufrecht erhalten werden, wenn sie nach dem dortigen Recht verjährt ist, auch wenn nach dem Recht von Illinois die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Durch Teilzahlung oder erneutes schriftliches Zahlungsversprechen wird die Verjährung unterbrochen.

Indiana

Rechtsgrundlage u. a.: Indiana Code, Title 34, Article 11: Limitation of Actions

Allgemeine Frist
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre für Ansprüche, die an oder nach dem 1.9.1982 entstanden sind. Für Ansprüche, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 15 Jahre.

Besondere Fristen
In zehn Jahren verjähren
–    Ansprüche aus Schuldscheinen, Wechseln oder Zahlungsansprüche aus anderen schriftlichen Verträgen, soweit diese vor dem 1.9.1982 geschlossen wurden;

In sechs Jahren verjähren
–    Klagen aus formlos geschlossenen Verträgen;
–    Ansprüche aus Schuldscheinen, Wechseln oder Zahlungsansprüche aus anderen schriftlichen Verträgen, soweit diese nach dem 31.8.1982 geschlossen wurden;

Hemmung der Verjährung
Die Verjährung ist gehemmt, solange sich der Beklagte, der nicht in Indiana ansässig (non-resident) ist, sich außerhalb von Indiana aufhält, es sei denn, er hat einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten.

Massachusetts

Rechtsgrundlage u. a.: General Laws of Massachusetts/Massachusetts General Laws/MGL, Part III, Title V, Chapter 260, Limitation of Actions

Allgemeine Fristen
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 20 Jahre.

Besondere Fristen
In zwanzig Jahren verjähren
–    Klagen aus gesiegelten und ungesiegelten Verträgen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist;

In sechs Jahren verjähren
–    Klagen aus ausdrücklich oder stillschweigend abgeschlossenen Verträgen, soweit sie nicht auf den Ersatz von Personenschäden gerichtet sind; nicht erfasst werden Klagen aus Urteilen und Entscheidungen von erstinstanzlichen Bundes- oder Staatengerichten, es sei denn, es ist gesetzlich etwas anderes bestimmt.

Hemmung der Verjährung
Die Verjährung ist gehemmt, solange sich der Schuldner außerhalb des Staates Massachusetts aufhält.

Minnesota

Rechtsgrundlage u. a.: Minnesota Statutes 1999, Chapter 541 (Limitation of time, commencing actions)

Besondere Fristen
In sechs Jahren verjähren
–    Ansprüche aus Verträgen oder sonstigen ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarten Verbindlichkeiten, soweit keine andere Verjährungsfrist vorgeschrieben ist;

Hemmung der Verjährung
Die Verjährung ist im Regelfall gehemmt, solange sich der Schuldner außerhalb des Staates Minnesota aufhält.

Missouri

Rechtsgrundlage u. a.: Missouri Revised Statutes, Chapter 516, Statutes of Limitations

Allgemeine Frist
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre

Besondere Fristen
In zehn Jahren verjähren
–    Klagen aus gesiegelten der ungesiegelten Urkunden auf Zahlung von Geld;

In fünf Jahren verjähren
–    Klagen aus ausdrücklich oder stillschweigend abgeschlossenen Verträgen, Verbindlichkeiten oder Zahlungsverpflichtungen, vorbehaltlich einer spezielleren gesetzlichen Regelung;

Hemmung und Unterbrechung der Verjährung
Die Verjährung ist gehemmt, solange sich der Schuldner außerhalb von Missouri aufhält. Durch ein schriftliches, unterschriebenes Anerkenntnis des Schuldners wird die Verjährung unterbrochen.

New York

Rechtsgrundlage u. a.: N.Y. Civil Practice Law & Rules, sec. 301 ff. (Limitations of time)

Allgemeine Frist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt sechs Jahre.

Besondere Fristen
In sechs Jahren verjähren
–    Ansprüche aus gesiegelten Verträgen;
–    Ansprüche aus einer Schuldverschreibung oder aus einem Schuldschein sowie durch diese gesicherte Forderungen;

Hemmung der Verjährung
Hält sich der Schuldner im Zeitpunkt der Entstehung des Klageanspruchs außerhalb des Staates New York auf, so ist die Verjährung gehemmt. Ebenso ist die Verjährung gehemmt, wenn der Schuldner nach Entstehung des Klageanspruchs den Staat New York für vier Monate oder länger verlässt, oder sich in dem Staat New York unter falschem Namen aufhält.

Washington

Rechtsgrundlage u. a.: Revised Code of Washington (RCW), u. a. Chapter (Limitations of Actions)

Besondere Fristen
In sechs Jahren verjähren
–    Klagen aus schriftlich abgefassten, gesiegelten oder ungesiegelten Verträgen;
–    Klagen auf ausstehende Forderungen aus dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr

Hinweis

Oben genannte Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Garantie kann nicht übernommen werden, jedwede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.